Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI mit Palliando -
Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (auch Qualitätssicherungsbesuch genannt) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsbesuche sind eine regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen und dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Dabei stehen Fragen zu Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Hebetechniken, Lagerungstechniken, Wohnraumanpassung und Fragen zu Höherstufungsanträgen im Vordergrund.

Die Pflegefachkraft, die den Beratungsbesuch durchführt, hilft Ihnen mit praktischen Tipps und bietet bei Problemen Hilfe an.

Wie oft wird der Beratungsbesuch durchgeführt?

  • bei Pflegegrad I bis III einmal halbjährlich
  • bei Pflegegrad IV bis V einmal vierteljährlich

Diese Beratungsbesuche vereinbaren Sie, Ihre Angehörigen oder Freunde direkt telefonisch mit uns.

Wer trägt die Kosten?

Die Vergütung für die Beratung wird von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen getragen, im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen.

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