Hauswirtschaftliche Versorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung
Persönlich – Empathisch – Gewissenhaft
Unterstützung im Haushalt
Natürlich helfen wir Ihnen auch im Haushalt.
Damit Sie sich in Ihrem zu Hause weiterhin rundum wohl fühlen können. Die hauswirtschaftliche Hilfe umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen.
Sie ist ebenfalls Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI und gehört zur häuslichen Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt diese Leistung bis zu einer bestimmten Höhe, wenn Sie entsprechend pflegebedürftig sind.
Als kleiner Tipp: Sie können unsere hauswirtschaftliche Versorgung über den Entlastungsbetrag SGB XI § 45b (125,00 Euro) abrechnen, wenn Ihnen ein Pflegegrad von Ihrer Pflegeversicherung zugesprochen wurde.